Zu benachrichtigende Grundstücke festlegen
Das Dialogfenster Angrenzerbenachrichtigung ermöglicht die Festlegung der Grundstücke, deren Eigentümer im Rahmen der Nachbaranhörung zum Bauvorhaben angehört werden müssen.

Öffnen Sie das Dialogfenster...
- im Detailreiter Nachbaranhörung einer Bauakte mithilfe des Arbeitsschritts Zu benachrichtigende Grundstücke festlegen
- Um Bauakten ändern zu können, müssen Sie über die Berechtigung KommunalPLUS | Modul "" verwenden verfügen.
Anleitung
So legen Sie die zu benachrichtigenden Grundstücke fest:
- Stellen Sie sicher, dass das Dialogfenster Angrenzerbenachrichtigung geöffnet ist.
- Der aktuelle Stand der Festlegung wird angezeigt.
- Wählen Sie zunächst aus, ob die Angrenzerbenachrichtigung aktuell erforderlich, nicht erforderlich oder bereits durchgeführt ist.
- Sofern die Angrenzerbenachrichtigung erforderlich ist, legen Sie unter Benachbarte Grundstücke durch Auswahl fest, welche Grundstücke bei der Angrenzerbenachrichtigung berücksichtigt werden sollen.
In der Auswahlliste stehen alle Grundstücke zur Verfügung, die im Datensatz des Baugrundstücks als Nachbargrundstücke eingetragen sind. regisafe wählt als Vorgabe aber nur die Grundstücke aus, die als (direkt) angrenzende Nachbargrundstücke gekennzeichnet sind.
Ist die Angrenzerbenachrichtigung durchgeführt, tragen Sie im zusätzlichen Feld Erledigungsdatum ein, wann die Benachrichtigung erledigt wurde.- Ohne Bedenken können die Grundstücke
aus der Auswahl entfernt werden, die wegen des aktuellen Baugesuchs nicht benachrichtigt
werden müssen oder für die der Bauherr die Benachrichtigung bereits übernommen
hat. Auch Flächen, die der Gemeinde gehören oder öffentliche Flächen (z.B. Straßen) werden i.d.R. hier entfernt.
Um die Auswahl zu erleichtern, wird jeweils angezeigt, ob es sich um ein benachbartes oder ein unmittelbar angrenzendes Grundstück handelt.
- Ohne Bedenken können die Grundstücke
aus der Auswahl entfernt werden, die wegen des aktuellen Baugesuchs nicht benachrichtigt
werden müssen oder für die der Bauherr die Benachrichtigung bereits übernommen
hat. Auch Flächen, die der Gemeinde gehören oder öffentliche Flächen (z.B. Straßen) werden i.d.R. hier entfernt.
- Ergänzen Sie bei Bedarf Bemerkungen zur Angrenzerbenachrichtigung im Textfeld. Über das Feld Mustertexte können dazu vorhandene Textbausteine genutzt werden.
- Schließen Sie das Dialogfenster mit OK.
- Das Dialogfenster wird geschlossen und der aktuelle Stand wird gespeichert.