Zu benachrichtigende Grundstücke festlegen

Das Dialogfenster Angrenzerbenachrichtigung ermöglicht die Festlegung der Grundstücke, deren Eigentümer im Rahmen der Nachbaranhörung zum Bauvorhaben angehört werden müssen.

Anleitung

So legen Sie die zu benachrichtigenden Grundstücke fest: