Personendatenauskunft

Nach der Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) haben natürliche Personen das Recht, über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen informiert zu werden bzw. mit Einschränkungen auch das Recht, über die Verwendung dieser Daten zu bestimmen.
Die öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen, die solche Daten speichern - und das sind fast alle - müssen demzufolge auf die Umsetzung dieses Rechts vorbereitet sein. Das bedeutet, dass sie in der Lage sein müssen, auf Basis des Gesetzes umfassend Auskunft zu geben.

Nach der EU-DSGVO hat eine natürliche Person unter anderem folgende, unabdingbare Rechte:

 

Um den Aufwand, der aus der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung entsteht, gering zu halten, bietet regisafe das Modul Personendatenauskunft an. Dieses Modul erweitert die regisafe-Adressverwaltung um die Möglichkeit, eine automatisierte Auskunft zu bestimmten Adressen zu versenden bzw. zu erstellen. Dadurch kann sogar erreicht werden, dass zu jeder neu gespeicherten Adresse automatisch eine entsprechende Auskunft per E-Mail versendet wird. Auf diese Weise werden betroffene Personen sogar ohne Anfrage informiert.

Im Einzelnen unterstützt regisafe die Auskunft über personenbezogene Daten auf folgende Weise:

Muster einer "Auskunft an Betroffene":

Bei Verwendung des Moduls "Personendatenauskunft" werden zusätzliche Felder in Personen-, Ansprechpartner- bzw. Firmen/Verwaltungs-Adressen angeboten: